Allgemeine Auftragsbedingungen
für Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften
Vesttax GmbH
Ewaldstraße 147, 45699 Herten
Stand: 01.02.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für alle Verträge, Aufträge, Angebote, Auskünfte, Beratungen, Gutachten und sonstigen Leistungen zwischen der Kanzlei und dem Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist.
Sie gelten auch für künftige Aufträge des Auftraggebers, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, die Kanzlei stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Gegenstand des Auftrags
Gegenstand des Auftrags ist ausschließlich die vereinbarte Leistung.
Die Kanzlei schuldet keine Erfolgsgarantie, insbesondere keinen bestimmten steuerlichen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Erfolg.
Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, umfasst der Auftrag keine fortlaufende Überwachung von Fristen, Rechtsänderungen, Verwaltungsanweisungen oder Rechtsprechungsänderungen außerhalb des konkret beauftragten Mandats.
Eine Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität der vom Auftraggeber oder von Dritten überlassenen Unterlagen, Daten und Informationen erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist.
3. Leistungsumfang und Leistungsgrenzen
Die Beratung erfolgt auf Grundlage des in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Rechts.
Steuerliche, rechtliche oder wirtschaftliche Beurteilungen beruhen auf den vom Auftraggeber mitgeteilten Tatsachen, Unterlagen und Auskünften.
Mündliche Auskünfte und unverbindliche Einschätzungen außerhalb eines ausdrücklich erteilten Prüf- oder Beratungsauftrags sind nur dann verbindlich, wenn sie von der Kanzlei in Textform bestätigt wurden.
Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen an Dritte sowie deren Verwendung für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke bedürfen der vorherigen Zustimmung der Kanzlei in Textform.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat der Kanzlei alle für die Auftragsausführung erforderlichen Unterlagen, Belege, Informationen und Erklärungen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber hat Änderungen tatsächlicher oder rechtlicher Verhältnisse, die für den Auftrag erheblich sein können, unverzüglich mitzuteilen.
Der Auftraggeber hat Arbeitsergebnisse, Entwürfe, Steuererklärungen, Jahresabschlüsse, Berechnungen und sonstige Vorlagen der Kanzlei unverzüglich zu prüfen und Beanstandungen ohne schuldhaftes Zögern mitzuteilen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, ist die Kanzlei berechtigt, hierdurch entstehenden Mehraufwand gesondert zu berechnen und Ausführungsfristen angemessen anzupassen.
Verzögerungen, Mehrkosten oder nachteilige Folgen, die auf unzureichender Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, gehen nicht zu Lasten der Kanzlei.
5. Elektronische Kommunikation / digitale Zusammenarbeit
Die Kanzlei ist berechtigt, mit dem Auftraggeber per E-Mail, über Mandantenportale, Cloud-Lösungen, DATEV-Anwendungen oder vergleichbare digitale Kommunikationswege zu kommunizieren und Unterlagen auf diesem Wege auszutauschen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.
Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei elektronischer Kommunikation Risiken, insbesondere hinsichtlich Vertraulichkeit, Integrität, Authentizität und Verfügbarkeit, nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
Soweit der Auftraggeber keine weitergehenden Sicherheitsanforderungen in Textform vorgibt, darf die Kanzlei handelsübliche und berufsübliche Kommunikations- und Übermittlungswege verwenden.
Die Kanzlei ist berechtigt, Daten elektronisch zu archivieren und die papierlose Bearbeitung zu wählen, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen.
6. Termine und Fristen
Angegebene Bearbeitungszeiten, Termine und Fristen stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und vollständiger Mitwirkung des Auftraggebers.
Fristen gegenüber Behörden und Gerichten werden von der Kanzlei nur übernommen, soweit der Auftrag eindeutig erteilt und sämtliche erforderlichen Unterlagen der Kanzlei rechtzeitig vor Fristablauf vollständig vorliegen.
Bei kurzfristiger Beauftragung, unvollständiger Unterlagenlage oder besonderem Zeitdruck ist die Kanzlei berechtigt, einen angemessenen Eilzuschlag oder erhöhten Zeitaufwand abzurechnen, soweit gesetzlich zulässig.
7. Vergütung, Auslagen, Vorschüsse
Die Vergütung richtet sich, soweit keine gesonderte Vergütungsvereinbarung in Textform getroffen wurde, nach der Steuerberatervergütungsverordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung. Auslagen und gesetzliche Umsatzsteuer kommen hinzu. (Gesetze im Internet)
Eine gesonderte Vergütungsvereinbarung bedarf der Textform, muss als Vergütungsvereinbarung erkennbar und von anderen Vereinbarungen abgesetzt sein. (Gesetze im Internet)
Die Kanzlei ist berechtigt, angemessene Vorschüsse und Abschlagszahlungen zu verlangen. Offene Rechnungen können mit laufenden Guthaben oder Erstattungen verrechnet werden, soweit rechtlich zulässig.
Zusätzlicher Aufwand, der durch nachträgliche Änderungen, Mehrfachkorrekturen, verspätete Unterlagen, besondere Abstimmungsrunden, Fremdsprachen, Sonderauswertungen, Nachfragen von Behörden oder mangelnde Mitwirkung entsteht, wird gesondert vergütet.
Reisekosten, Kopierkosten, Porto, externe Register- und Dokumentenkosten, Gebühren Dritter sowie sonstige erforderliche Auslagen werden gesondert berechnet.
8. Fälligkeit und Zahlungsverzug
Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern auf der Rechnung nichts Abweichendes bestimmt ist. Die StBVV sieht die Fälligkeit als allgemeinen Regelungspunkt ausdrücklich vor. (Gesetze im Internet)
Bei Zahlungsverzug ist die Kanzlei berechtigt, weitere Tätigkeiten bis zur Ausgleichung fälliger Forderungen zurückzustellen, sofern hierdurch keine unverhältnismäßigen Interessen des Auftraggebers beeinträchtigt werden und berufsrechtliche Pflichten nicht entgegenstehen.
Die Geltendmachung weiterer Verzugsfolgen bleibt vorbehalten.
Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Kanzlei ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit gesetzlich zulässig.
9. Beiziehung Dritter / Fremdleistungen
Die Kanzlei ist berechtigt, zur Auftragsausführung fachkundige Dritte, freie Mitarbeiter, IT-Dienstleister, Rechenzentren, Subunternehmer oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit dies sachgerecht ist und berufsrechtliche, datenschutzrechtliche und verschwiegenheitsrechtliche Vorgaben eingehalten werden.
Soweit externe Gutachter, Rechtsanwälte, Notare oder sonstige Berater eingeschaltet werden, erfolgt dies grundsätzlich im Namen und für Rechnung des Auftraggebers, sofern nichts anderes vereinbart wird.
Für Leistungen selbstständig beauftragter Dritter haftet die Kanzlei nur für eine ordnungsgemäße Auswahl, soweit gesetzlich zulässig.
10. Arbeitsergebnisse / Nutzungsrechte / Herausgabe
Arbeitsergebnisse, Stellungnahmen, Gutachten, Vermerke, Berechnungen und sonstige Unterlagen sind ausschließlich für den vereinbarten Zweck bestimmt.
Der Auftraggeber darf schriftliche Arbeitsergebnisse nur unverändert und vollständig an Dritte weitergeben, sofern dies dem vereinbarten Verwendungszweck entspricht oder die Kanzlei zugestimmt hat.
Entwürfe, interne Berechnungen und Vorstufen gelten bis zur Freigabe oder finalen Übersendung als unverbindlich.
Die Herausgabe von Unterlagen kann verweigert werden, bis fällige Forderungen ausgeglichen sind, soweit gesetzlich zulässig.
11. Verschwiegenheit und Datenschutz
Die Kanzlei ist zur Verschwiegenheit nach Maßgabe der gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften verpflichtet.
Der Auftraggeber willigt ein, dass seine Daten im Rahmen der Mandatsbearbeitung elektronisch verarbeitet, gespeichert und an eingesetzte Dienstleister übermittelt werden, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich und rechtlich zulässig ist.
Weitergehende Informationen zur Datenverarbeitung ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der Kanzlei. Die BStBK stellt für Kanzleien Muster und Hinweise zu Datenschutzthemen bereit. (BStBK)
12. Haftung
Die Kanzlei haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
Für einfach fahrlässig verursachte Schäden haftet die Kanzlei nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Soweit gesetzlich zulässig und entsprechender Versicherungsschutz besteht, wird die Haftung für einen fahrlässig verursachten Schaden durch vorformulierte Vertragsbedingungen auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme beschränkt. Eine solche Begrenzung ist nach § 67a Abs. 1 Nr. 2 StBerG grundsätzlich möglich. (Gesetze im Internet)
Die Haftung entfällt insoweit, als der Schaden darauf beruht, dass der Auftraggeber seinen Mitwirkungs-, Prüfungs- oder Hinweispflichten nicht nachgekommen ist oder unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben gemacht hat.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Schäden aus Ansprüchen Dritter ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen, soweit kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
Soweit mehrere Personen als Auftraggeber auftreten, haften diese als Gesamtschuldner.
13. Verjährung
Für Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den allgemeinen Vorschriften des BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist grundsätzlich drei Jahre; die BStBK weist auf diese Systematik in ihren Hinweisen zur Berufshaftpflichtversicherung ausdrücklich hin. (BStBK)
14. Kündigung / Mandatsbeendigung
Soweit gesetzlich zulässig, kann der Auftrag von beiden Seiten in Textform gekündigt werden.
Die Kündigung zur Unzeit bleibt ausgeschlossen; zwingende gesetzliche Regelungen bleiben unberührt.
Im Falle der Mandatsbeendigung sind bis dahin entstandene Vergütungsansprüche, Auslagen und Mehrkosten zu vergüten.
Die Kanzlei ist berechtigt, nach Mandatsbeendigung eine geordnete Übergabe auf Grundlage vollständiger Kostenausgleichung und in angemessener Frist vorzunehmen.
15. Höhere Gewalt / Betriebsstörungen
Ereignisse höherer Gewalt, nicht von der Kanzlei zu vertretende technische Störungen, Ausfälle von DATEV-/IT-Systemen, Stromausfälle, Cyberangriffe, Streiks, behördliche Anordnungen oder vergleichbare Umstände verlängern Fristen angemessen.
Die Kanzlei haftet in diesen Fällen nicht für Verzögerungen, soweit sie diese nicht zu vertreten hat.
16. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie Nebenabreden bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
Sollte eine Bestimmung dieser Auftragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Soweit gesetzlich zulässig, gilt deutsches Recht.
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz der Kanzlei, soweit kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht.